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Beschluss des Gerichts vom 1. Oktober 2013 – Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T-554/11)1

(Nichtigkeitsklage – Finanzierung bestimmter Vorhaben in Tunesien durch die Europäische Union im Rahmen des Programms EuropeAid – Entwicklung eines integrierten IT-Systems für die tunesische Justizverwaltung – Beitreibung der Forderungen eines Dritten gegen Tunesien durch die Kommission – Belastungsanzeige – Untrennbar mit dem Vertrag verbundene Handlungen – Nicht anfechtbare Handlung – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis, M. Dermitzakis und N. Theologou)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bordes und S. Bartelt)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, mit der die Zahlung geltend gemachter Beträge verweigert und die Rückzahlung einer Summe von 281 270,00 Euro verlangt wurde, die im Rahmen der Durchführung des Vertrags EuropeAid/124378/D/SER/TN (Nr. 2007/145-464) gezahlt und der Klägerin mit Schreiben vom 8. August 2011 (C&F/2011/D/001101) mitgeteilt wurde, sowie der Belastungsanzeige Nr. 3241108036, die die Klägerin am 17. August 2011 erhielt, und sämtlicher damit zusammenhängender Entscheidungen der Kommission

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.

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1     ABl. C 370 vom 17.12.2011.