Language of document : ECLI:EU:T:2010:22





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 21. Januar 2010 – G-Star Raw Denim/HABM – ESGW (G Stor)

(Rechtssache T-309/08)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke G Stor – Ältere nationale und Gemeinschaftswort‑ und ‑bildmarken G‑STAR und G‑STAR RAW DENIM – Relatives Eintragungshindernis – Keine Ähnlichkeit der Marken – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 25, 36, 38)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. April 2008 (R 1232/2007‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der G‑Star Raw Denim kft und der ESGW Holdings Ltd

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

ESWG Holdings Ltd

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Bildmarke G Stor für Waren der Klasse 9

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:

G-Star Raw Denim kft

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:

Eingetragene Benelux-Wortmarke G‑STAR (Nr. 545551) für Waren der Klasse 25, eingetragene Gemeinschaftswortbildmarke G‑STAR (Nr. 3445401) für Waren der Klassen 9 und 25, eingetragene Gemeinschaftswortmarke G‑STAR (Nr. 3444262) für Waren der Klassen 9 und 25, in verschiedenen Ländern für Waren der Klasse 25 geschützte bekannte ältere Marke G‑Star, eingetragene Gemeinschaftsmarke G‑STAR RAW DENIM (Nr. 3444171) für Waren der Klassen 9 und 35 und niederländischer Handelsname G‑Star International B.V.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:

Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde in vollem Umfang zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung des Widerspruchs


Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die G‑Star Raw Denim kft trägt die Kosten.