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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 27. September 2006 - Kontouli / Rat

(Rechtssache T-416/04)1

(Beamte - Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit - Berichtigungskoeffizient - Bestimmung des Wohnsitzes - Widerruf eines Verwaltungsakts - Berechtigtes Vertrauen)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Anna Kontouli (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte V. Akritidis und M. Tragalou, dann Rechtsanwalt V. Akritidis)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Sims und D. Zahariou)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Rates vom 5. Dezember 2003 über den Widerruf der Anwendung des Berichtigungskoeffizienten für das Vereinigte Königreich auf das Ruhegehalt der Klägerin wegen Dienstunfähigkeit und Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Entscheidung des Rates vom 5. Dezember 2003 über den Widerruf der Anwendung des Berichtigungskoeffizienten für das Vereinigte Königreich auf das Ruhegehalt der Klägerin wird insoweit aufgehoben, als sie die Anwendung rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Mai 2003 bis 31. Dezember 2003 widerruft.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Rat trägt außer seinen eigenen Kosten ein Drittel der Kosten der Klägerin.

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1 - ABl. C 31 vom 5.2.2005.