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Urteil des Gerichts vom 25. Mai 2016 – Kommission/McCarron Poultry

(Rechtssache T-226/14)1

(Schiedsklausel – Fünftes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration [1998-2002] – Vertrag im Bereich „Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung“ – Auflösung des Vertrags – Rückzahlung eines Teils der gezahlten Vorschüsse – Verzugszinsen – Versäumnisverfahren)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Cappelletti und F. Moro, dann F. Moro im Beistand von Rechtsanwalt R. van der Hout)

Beklagte: McCarron Poultry Ltd (Killacorn Emyvale, Irland)

Gegenstand

Klage nach Art. 272 AEUV auf Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung eines Teils des von der Kommission im Rahmen des Vertrags NNE5/1999/20229 gezahlten Vorschusses zuzüglich Verzugszinsen

Tenor

Die McCarron Poultry Ltd wird verurteilt, der Europäischen Kommission einen Betrag von 900 662,25 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 2,5 % pro Jahr ab dem 1. Dezember 2010 bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags zurückzuzahlen.

McCarron Poultry trägt die Kosten.

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1     ABl. C 212 vom 7.7.2014.