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Beschluss des Gerichts vom 8. Juli 2013 – ClientEarth und Stichting BirdLife Europe/Kommission

(Rechtssache T-56/13)1

(Zugang zu Dokumenten der Organe – Im Besitz der Kommission befindliches Dokument über die Energiepolitik der Europäischen Union – Stillschweigende Zugangsverweigerung – Nach Klageerhebung erlassene ausdrückliche Entscheidung – Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: ClientEarth (London, Vereinigtes Königreich) und Stichting BirdLife (Zeist, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Brouwer)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Clotuche-Duvieusart)

Gegenstand

Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung der Kommission, den Klägerinnen den Zugang zu einem Dokument über die Energiepolitik der Europäischen Union zu verweigern

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die ClientEarth und Stichting BirdLife Europe entstanden sind.

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1     ABl. C 101 vom 6.4.2013.