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Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 10. Oktober 2023 - rhtb: projekt gmbh gegen Parkring 14-16 Immobilienverwaltung GmbH

(Rechtssache C-622/23, rhtb)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberster Gerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Revisionsklägerin: rhtb: projekt gmbh

Revisionsbeklagte: Parkring 14-16 Immobilienverwaltung GmbH

Vorlagefrage

Ist Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG1 in Verbindung mit Art. 73 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass der Betrag, den ein Werkbesteller dem Werkunternehmer auch dann schuldet, wenn die (vollständige) Ausführung des Werks unterbleibt, aber der Werkunternehmer zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seite des Werkbestellers liegen (zum Beispiel die Abbestellung des Werks), daran gehindert worden ist, der Mehrwertsteuer unterliegt?

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1     Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. 2006, L 347, S. 1).