Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Juli 2015 –
Knauf Insulation Technology/HABM – Saint Gobain Cristalería (ECOSE TECHNOLOGY)
(Rechtssache T‑324/12)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Internationale Registrierung, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist – Bildmarke ECOSE TECHNOLOGY – Ältere nationale Wortmarke ECOSEC FACHADAS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 18‑20, 41, 62)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 25)
3. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Begründung von Entscheidungen (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 75) (vgl. Rn. 26‑28)
4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 60, 61)
5. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke ECOSE TECHNOLOGY und Wortmarke ECOSEC FACHADAS (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 73, 74)
6. Gemeinschaftsmarke – Entscheidungen des Amtes – Grundsatz der Gleichbehandlung – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Vorherige Entscheidungspraxis des Amtes – Gebot rechtmäßigen Handelns – Erforderlichkeit einer strengen und umfassenden Prüfung in jedem Einzelfall (vgl. Rn. 76, 77)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 4. Mai 2012 (Sachen R 1193/2011‑5 und R 1426/2011‑5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Saint Gobain Cristalería, SL, und der Knauf Insulation Technology |
Tenor
1. | | Die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. Mai 2012 (Sachen R 1193/2011‑5 und R 1426/2011‑5) wird aufgehoben, soweit die Beschwerdekammer zum einen die Beschwerde der Knauf Insulation Technology zurückgewiesen und zum anderen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung aufgehoben hat. |
2. | | Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten der Knauf Insulation Technology. |
3. | | Die Saint Gobain Cristalería, SL, trägt ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten der Knauf Insulation Technology. |