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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 3. Dezember 2008 - RSA Security Ireland/Kommission

(Rechtssache T-210/07)1

(Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer Zolltarif - Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte - Zuständigkeit der nationalen Zollbehörden - Handlung, die nicht mit einer Klage angefochten werden kann - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: RSA Security Ireland Ltd (Shannon, Irland) (Prozessbevollmächtigte: B. Conway, Barrister, und S. Daly, Solicitor)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: S. Schønberg und D. Lawunmi)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung über die Einreihung einer Ware in eine bestimmte Position der Kombinierten Nomenklatur, die von der Kommission getroffen und der Klägerin durch E-Mail der Irish Revenue Commissioners (irische Finanz- und Zollbehörden) vom 30. März 2007 mitgeteilt worden sein soll

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die RSA Security Ireland trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 183 vom 4.8.2007.