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Klage, eingereicht am 21. Februar 2024 – Qx World/EUIPO – Scio International (SCIO THETA)

(Rechtssache T-100/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Qx World Kft. (Budapest, Ungarn) (vertreten durch Rechtsanwälte Á. László und A. Cserny)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: SC Scio International SRL (Sânmartin, Rumänien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Unionswortmarke SCIO THETA – Unionsmarke Nr. 15 490 717.

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. Dezember 2023 in den verbundenen Sachen R 1054/2021-4 und R 1080/2021-4.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit damit die Beschwerde und die Anschlussbeschwerde der Klägerin zurückgewiesen werden;

die Sache an die Beschwerdekammern des EUIPO zurückzuverweisen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 67 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 68 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Verletzung des wesentlichen Formerfordernisses auf Wahrung der Rechte der Klägerin auf eine gute Verwaltung, auf Schadensersatz und auf rechtliches Gehör.

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