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Klage, eingereicht am 26. Januar 2009 - Procaps / HABM - Biofarma (PROCAPS)

(Rechtssache T-35/09)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: Procaps, SA (Barranquilla, Kolumbien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Vidal-Quadras Trias de Bes)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Biofarma SAS (Neuilly sur Seine, Frankreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, Marken, Muster und Modelle) vom 24. November 2008 in der Sache R 867/2007-4, den Beteiligten zugestellt am 25. November, aufzuheben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "PROCAPS" (Markenanmeldung Nr. 3 519 394) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5, 35, 39, 40 und 44.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: BIOFARMA, société par actions simplifiée.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale und internationale Wortmarke "PROCAPTAN" für Waren der Klasse 5.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Fehlerhafte Anwendung des Art. 9 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke.

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