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Klage, eingereicht am 3. Oktober 2011 - ZZ/Parlament

(Rechtssache F-97/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Nelissen Grade und G. Leblanc)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Parlaments in Bezug auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Personenstands, der bei der Streichung der Haushaltszulage im Anschluss an das Zivilurteil, durch das die Ehe des Klägers geschieden wurde, zu berücksichtigen ist

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 4. Juli 2011 aufzuheben, mit der seine Beschwerde teilweise zurückgewiesen wurde;

die über die Verwaltungsanwendung Streamline mitgeteilte Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 21. Januar 2011 aufzuheben, mit der das Datum des Scheidungsurteils als Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Personenstands des Klägers festgelegt wurde;

der Anstellungsbehörde anzugeben, welche Wirkungen die Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen hat, insbesondere den Zeitpunkt, auf den hinsichtlich des Wirksamwerdens des Urteils, durch das die Ehe zwischen ihm und seiner Ex-Ehefrau geschieden wurde, abzustellen ist, nämlich den Zeitpunkt der förmlichen Eintragung des Urteils, die am 26. April 2011 erfolgte;

dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.

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