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Klage, eingereicht am 6. Oktober 2005 - Schierhorst / Kommission

(Rechtssache T-374/05)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger(in/nen): Rainer Johannes Schierhorst (Georgetown, Guyana) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Jaume)

Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Klagepartei(en)

die Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers zusammen mit der Ernennungsentscheidung der Anstellungsbehörde vom 5. Januar 2005 aufzuheben, soweit darin seine Besoldungsgruppe nach Artikel 12 Absatz 3 des Anhangs XIII des Statuts und seine Dienstaltersstufe nach dem aktuellen Artikel 32 des Statuts festgesetzt werden;

die Anstellungsbehörde auf die Folgen hinzuweisen, die sich aus der Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen ergeben, insbesondere auf die Neueinstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe A*10, Dienstaltersstufe 4, rückwirkend zum 1. Februar 2005, dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ernennungsentscheidung vom 11. Oktober 2004;

hilfsweise, die Kommission zum Ersatz des Schadens zu verurteilen, den der Kläger dadurch erlitten hat, dass er nicht schon am 1. Februar 2005, dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ernennungsentscheidung vom 5. Januar 2005, in die Besoldungsgruppe A*10, Dienstaltersstufe 4, eingestuft worden ist;

der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger nahm erfolgreich an dem allgemeinen Auswahlverfahren KOM/A/1/02 für Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte der Besoldungsgruppe A 6/A 7 im Bereich "Landwirtschaft" teil und wurde mit der angefochtenen Entscheidung vom 5. Januar 2005 zum Beamten ernannt. Er wurde gemäß Artikel 12 des Anhangs XIII des Statuts in die neue Besoldungsgruppe A*6 eingestuft, die niedriger ist als die alten Besoldungsgruppen A 6/A 7, denen nach dem neuen System die Besoldungsgruppen A*8/A*10 entsprechen.

Für seine Anträge beruft sich der Kläger auf die gleichen Gründe wie die Klägerin in der Rechtssache T-207/051.

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1 - ABl. C 193 vom 6.8.2005, S. 36.