Language of document : ECLI:EU:T:2013:15





Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 15. Januar 2013 –
Alfacam u. a./Parlament

(Rechtssache T‑21/12)

„Nichtigkeitsklage – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Erbringung von audiovisuellen Dienstleistungen für das Parlament – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Art. 94 und 103 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“

1.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Ausschluss der Bieter, die im Laufe des Verfahrens falsche Erklärungen abgegeben haben – Anwendbarkeit auf das Stadium der Erteilung des Zuschlags und nicht danach (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 94 Buchst. b) (vgl. Randnr. 42)

2.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Einziger Klagegrund, der sich auf eine falsche Auslegung einer Bestimmung stützt – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 94 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 43‑45)

3.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabeverfahren – Aufdecken von gravierenden Fehlern, Unregelmäßigkeiten und Betrug, womit das Verfahren behaftet ist, nach Erteilung des Zuschlags – Ermessensspielraum des Organs (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 103 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 46‑50)

Gegenstand

Nichtigerklärung des Beschlusses des Parlaments vom 18. November 2011, Los Nr. 1 der Ausschreibung EP/DGCOMM/AV/11/11 über die Erbringung audiovisueller Dienstleistungen am Standort des Parlaments in Brüssel (Belgien) an das Unternehmen watch tv zu vergeben, sowie Nichtigerklärung des Beschlusses des Parlaments vom 18. November 2011, das von Eubropa für dieses Los eingereichte Angebot abzulehnen

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten des Europäischen Parlaments.