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Klage, eingereicht am 18. Januar 2013 - dm-drogerie markt/HABM - Semtee (CALDEA)

(Rechtssache T-26/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: dm-drogerie markt GmbH & Co. KG (Karlsruhe, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Bludovsky und B. Beinert)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Semtee (Escaldes Engornay, Andorra)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Oktober 2012 (Beschwerde zu dem Widerspruchsverfahren Nr. R 2432/2011-1) aufzuheben und im Wege der Berichtigung die Marke der Anmelderin zu löschen;

hilfsweise, die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Oktober 2012 (Beschwerde zu dem Widerspruchsverfahren Nr. R 2432/2011-1) aufzuheben und die Sache an das Harmonisierungsamt zurückzuverweisen;

hilfsweise, die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Oktober 2012 (Beschwerde zu dem Widerspruchsverfahren Nr. R 2432/2011-1) aufzuheben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "CALDEA" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 35, 37, 42, 44 und 45 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 264 433.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Registrierung Nr. 894 004 für Waren der Klassen 3, 5 und 8 mit Wirkung u. a. für die Europäische Union.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Vollständige Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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