Language of document : ECLI:EU:T:2014:70





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 12. Februar 2014 – dm-drogerie markt/HABM – Semtee (CALDEA)

(Rechtssache T‑26/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CALDEA – Ältere internationale Wortmarke BALEA – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 15, 16, 23)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken CALDEA und BALEA (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 21, 24, 25, 28, 52, 53, 55)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 29)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Oktober 2012 (Sache R 2432/2011‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der dm-drogerie markt GmbH & Co. KG und Semtee

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG trägt die Kosten.