Language of document : ECLI:EU:T:2012:240





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 16. Mai 2012 –
Wohlfahrt/HABM – Ferrero (Kindertraum)

(Rechtssache T580/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Kindertraum – Ältere nationale Wortmarke Kinder – Relatives Eintragungshindernis – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Art. 42 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 41, 47‑54)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Oktober 2010 (Sache R 815/2009‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Ferrero SpA und Herrn Harald Wohlfahrt

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Harald Wohlfahrt trägt die Kosten.