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Amtsblattmitteilung

 

    URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    vom 18. September 2003

in der Rechtssache T-221/02: Giorgio Lebedef gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte ( Dienstbezüge ( Reisekosten ( Berechnungsmethode)

    (Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-221/02, Giorgio Lebedef, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Senningerberg (Luxemburg), und 63 andere Beamte, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bouneou und F. Frabetti, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: J. Currall und V. Joris), wegen Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der das Verfahren zur Berechnung der Kosten der jährlichen Reise nach Griechenland in Bezug auf die Wegstrecke über Brindisi ab 1996 oder 1997 geändert wurde, sowie Aufhebung sämtlicher Gehaltsabrechnungen der Kläger, mit denen die Entscheidung durchgeführt wurde, hat das Gericht (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten K. Lenaerts sowie der Richter J. Azizi und M. Jaeger ( Kanzler: J. Plingers, Verwaltungsrat ( am 18. September 2003 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 247 vom 12.10.2002.