Language of document :

Amtsblattmitteilung

 

Klage des Antonio Silva gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 22. Juli 2002

    (Rechtssache T-220/02)

    Verfahrenssprache: Französisch

Antonio Silva, wohnhaft in Brüssel, hat am 22. Juli 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

(die sich aus der Veröffentlichung des Verzeichnisses der nach Besoldungsgruppe A 4 beförderten Beamten in den Verwaltungsmitteilungen Nr. 72/2001 vom 14. August 2001 ergebende Entscheidung der Kommission aufzuheben, ihn im Beförderungsjahr 2001 nicht nach Besoldungsgruppe A 4 zu befördern;

(der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf einen Verstoß gegen Artikel 45 des Statuts und gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Anwartschaft auf eine Laufbahn sowie auf einen offensichtlichen Ermessensfehler und einen Begründungsmangel.

Der Beförderungsausschuss habe ihm zusätzliche Punkte gewährt, damit er nicht aufgrund der Beweglichkeit, die er habe zeigen müssen, bestraft werde. Die Kommission mache jedoch keine Angaben zur Berücksichtigung dieser zusätzlichen Punkte bei der Abwägung der Verdienste. Ebenso wenig lege sie dar, aus welchen Gründen sie Personen mit einer niedrigeren als seiner Gesamtpunktzahl befördert habe.

____________