Beschluss des Gerichts (Achte Kammer) vom 17. Januar 2022 –
Car-Master 2/Kommission
(RechtssacheT‑743/20)
„Wettbewerb – Kartelle – Markt für Fahrzeugreparaturen in Polen – Beschluss, mit dem eine Beschwerde abgewiesen wird – Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Bearbeitung der Sache durch eine nationale Wettbewerbsbehörde – Klage, der jede rechtliche Grundlage fehlt“
1. Wettbewerb – Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden – Recht der Kommission, eine Beschwerde abzuweisen, die bereits von einer nationalen Wettbewerbsbehörde bearbeitet wird – Begriff „Bearbeitung“ – Inhalt
(Art. 101 und 102 AEUV; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 13 Abs. 2)
(vgl. Rn. 30-42, 68)
2. Wettbewerb – Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden – Bekanntmachung der Kommission über die Zusammenarbeit innerhalb des Netzes der Wettbewerbsbehörden – Pflicht der Kommission, eine Beschwerde zu bearbeiten, die von einer nationalen Wettbewerbsbehörde aus anderen Gründen als der inhaltlichen Prüfung bereits abgewiesen wurde – Fehlen – Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung – Ausschluss
(Art. 101, 102 und 105 Abs. 1 AEUV; Charta der Grundrechte, Art. 41 Abs. 1; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Erwägungsgrund 37, Art. 5 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 2; Mitteilung 2004/C 101/03 der Kommission, Ziff. 22)
(vgl. Rn. 46-53, 64-67)
3. Concurrence – Répartition des compétences entre la Commission et les autorités nationales de concurrence – Décision d’une autorité nationale de concurrence ayant rejeté une plainte – Contrôle juridictionnel – Compétence des juridictions nationales
(Art. 101 und 102 AEUV; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 6 und 13 Abs. 2)
(vgl. Rn. 70-73)
Gegenstand
| Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2020) 7369 final der Kommission vom 22. Oktober 2020 (Sache AT.40665 – Toyota Motor Poland), mit dem die Beschwerde der Klägerin betreffend vermeintliche Zuwiderhandlungen gegen Art. 101 AEUV abgewiesen wurde |
Tenor
1. | | Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. |
2. | | Die Car-Master 2 sp. z o.o. sp.k. trägt die Kosten. |