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Klage, eingereicht am 4. April 2012 - Pri/HABM - Belgravia Investment Group (PRONOKAL)

(Rechtssache T-159/12)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Pri SA (Clémency, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Marí Aguilar und F. J. Márquez Martín)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Belgravia Investment Group Ltd (Tortola, Islas Vírgenes Británicas)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. Dezember 2011 in der Sache R 311/2011-2, mit der die von der Pri SA eingelegte Beschwerde zurückgewiesen und die Gemeinschaftsmarke "PRONOKAL" (Nr. 5 744 099) für die Klassen 5, 29, 30 und 32 von BELGRAVIA teilweise zur Eintragung zugelassen wurde, aufzuheben und die Eintragung dieser Anmeldemarke wegen Verletzung der Rechte der Pri SA in vollem Umfang abzulehnen;

den Verfahrensbeteiligten, die der Klage entgegentreten, gemäß Art. 87 § 2 und § 3 der Verfahrensordnung die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Belgravia Investment Group Ltd.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "PRONOKAL" für Waren der Klassen 5, 29, 30 und 32 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 5 744 099.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Wortmarke und Unternehmenskennzeichen "PRONOKAL" für Waren der Klasse 30.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs und teilweise Zulassung der angemeldeten Marke.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009.

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