Language of document : ECLI:EU:T:2015:501





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 15. Juli 2015 –
Knauf Insulation Technology/HABM – Saint Gobain Cristalería (ECOSE TECHNOLOGY)

(Rechtssache T‑324/12)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Internationale Registrierung, in der die Europäische Gemeinschaft benannt ist – Bildmarke ECOSE TECHNOLOGY – Ältere nationale Wortmarke ECOSEC FACHADAS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 18‑20, 41, 62)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 25)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Begründung von Entscheidungen (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 75) (vgl. Rn. 26‑28)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 60, 61)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke ECOSE TECHNOLOGY und Wortmarke ECOSEC FACHADAS (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 73, 74)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Entscheidungen des Amtes – Grundsatz der Gleichbehandlung – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Vorherige Entscheidungspraxis des Amtes – Gebot rechtmäßigen Handelns – Erforderlichkeit einer strengen und umfassenden Prüfung in jedem Einzelfall (vgl. Rn. 76, 77)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des HABM vom 4. Mai 2012 (Sachen R 1193/2011‑5 und R 1426/2011‑5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Saint Gobain Cristalería, SL, und der Knauf Insulation Technology

Tenor

1.

Die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. Mai 2012 (Sachen R 1193/2011‑5 und R 1426/2011‑5) wird aufgehoben, soweit die Beschwerdekammer zum einen die Beschwerde der Knauf Insulation Technology zurückgewiesen und zum anderen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung aufgehoben hat.

2.

Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten der Knauf Insulation Technology.

3.

Die Saint Gobain Cristalería, SL, trägt ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten der Knauf Insulation Technology.