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Urteil des Gerichts vom 15. November 2011 - Nolin/Kommission

(Rechtssache T-58/11 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Streichung der Verdienst- und Prioritätspunkte nach einer Beförderung gemäß Art. 29 des Statuts - Rechtsgrundlage - Zuständigkeit der Stelle, die den Rechtsakt erlassen hat - Grundsatz der Nichtdiskriminierung)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Michel Nolin (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroeck)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 1. Dezember 2010, Nolin/Kommission (F-82/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Michel Nolin trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 89 vom 19.3.2011.