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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Luc Verheyden gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 13. September 2004

(Rechtssache T-368/04)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Luc Verheyden, wohnhaft in Angera (Italien), hat am 13. September 2004 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Eric Boigelot.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidungen seines Vorgesetzten vom 4. Februar 2004, 24. Februar 2004 und 27. Februar 2004 aufzuheben;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde zur Beantwortung der Beschwerde (R/159/04) vom 1. Juni 2004, zugegangen am 14. Juni 2004, aufzuheben;

alle im Laufe des Verfahrens ergehenden Entscheidungen aufzuheben;

die Beklagte gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Anhangs V des Beamtenstatuts zur Zahlung einer Ausgleichsentschädigung für 30 nicht in Anspruch genommene und nicht abgegoltene Tage Jahresurlaub zuzüglich Zinsen in Höhe von 5,25% ab Klageerhebung zu verurteilen;

ihm - vorbehaltlich einer Klageerweiterung oder -beschränkung im Laufe des Verfahrens - einen nach Billigkeit auf 12 500 Euro geschätzten Schadensersatz für immaterielle Schäden und berufliche Nachteile zuzusprechen;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wendet sich gegen die Entscheidung, ihm die Übertragung seines Urlaubsanspruchs auf das Jahr 2004 nicht zu gewähren. Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger eine Verletzung der Artikel 25 und 57 des Statuts, von Artikel 4 des Anhangs V des Statuts zur Festlegung der Urlaubsordnung, einen Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung, der Gleichbehandlung und des Vertrauensschutzes und einen offenkundigen Beurteilungsfehler geltend.

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