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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 25. Juli 2006 - Fries Guggenheim / Cedefop

(Rechtssache T-373/04)1

("Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung - Stellen von Leitern von Tätigkeitsbereichen - Besetzung der Stellen durch Versetzung - Unterbliebene Durchführung eines Auswahlverfahrens")

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Éric Mathias Fries Guggenheim (Saloniki, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagter: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidungen des Direktors des Cedefop vom 28. Januar 2004 über die Ernennung von Leitern von Tätigkeitsbereichen (Heads of Area)

Tenor des Urteils

Die Entscheidungen des Direktors des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) vom 28. Januar 2004 über die Ernennung der Leiter der Tätigkeitsbereiche A bis D werden aufgehoben.

Das Cedefop trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 284 vom 20.11.2004.