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SEQ CHAPTER \h \r 1

Klage, eingereicht am 13. Juli 2009 - PVS/HABM - MeDiTA Medizinischer Kurierdienst (medidata)

(Rechtssache T-270/09)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: PVS - Privatärztliche Verrechnungsstelle Rhein-Ruhr GmbH (Mülheim an der Ruhr, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Lindenberg)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: MeDiTA Medizinische Kurierdienst- u. Handelsg. mbH (Düsseldorf, Deutschland)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 14.05.2009 in der Beschwerdesache R 1724/2007-4 aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen;

dem Beklagten die Kosten der Klage und des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen;

den Beklagten ohne mündliche Verhandlung durch Versäumnisurteil zu verurteilen, sofern die Klagebeantwortung nicht form- und fristgerecht eingereicht wird.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Bildmarke "medidata" in den Farben blau, grau und weiß für Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 41, 42 und 44 (Anmeldung Nr. 4 495 842)

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: MeDiTa Medizinische Kurierdienst- u. Handelsg. mbH

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die deutsche Wortmarke "MeDiTA" für Dienstleistungen der Klassen 35 und 39, wobei sich der Widerspruch gegen die Eintragung in der Klasse 35 richtet

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1)