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Klage, eingereicht am 13. Juli 2009 - PVS/HABM - MeDiTA Medizinischer Kurierdienst (medidata)
(Rechtssache T-270/09)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Parteien
Klägerin: PVS - Privatärztliche Verrechnungsstelle Rhein-Ruhr GmbH (Mülheim an der Ruhr, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Lindenberg)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: MeDiTA Medizinische Kurierdienst- u. Handelsg. mbH (Düsseldorf, Deutschland)
Anträge der Klägerin
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer vom 14.05.2009 in der Beschwerdesache R 1724/2007-4 aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen;
dem Beklagten die Kosten der Klage und des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen;
den Beklagten ohne mündliche Verhandlung durch Versäumnisurteil zu verurteilen, sofern die Klagebeantwortung nicht form- und fristgerecht eingereicht wird.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Bildmarke "medidata" in den Farben blau, grau und weiß für Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 41, 42 und 44 (Anmeldung Nr. 4 495 842)
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: MeDiTa Medizinische Kurierdienst- u. Handelsg. mbH
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die deutsche Wortmarke "MeDiTA" für Dienstleistungen der Klassen 35 und 39, wobei sich der Widerspruch gegen die Eintragung in der Klasse 35 richtet
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 207/2009
1, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1)