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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 24. Oktober 2012 - Saobraćajni institut CIP/Kommission

(Rechtssache T-219/12 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren betreffend die Vorbereitung einer technischen Dokumentation für ein Projekt zur Modernisierung von Eisenbahnstrecken - Ausschluss der Klägerin von der Teilnahme an dieser Ausschreibung - Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens nach Klageerhebung - Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: Saobraćajni institut CIP d.o.o. (Belgrad, Serbien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Lojpur)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Erlbacher und E. Georgieva)

Gegenstand

Im Wesentlichen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in Form der Aussetzung des Ausschreibungsverfahrens im Rahmen der am 27. März 2012 veröffentlichten Bekanntgabe des öffentlichen Auftrags betreffend die Vorbereitung einer technischen Dokumentation für ein Projekt zur Modernisierung von Eisenbahnstrecken, bei dem die Klägerin von der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen wurde

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist erledigt.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

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