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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 18. März 2015 – DK/EAD

(Rechtssache F-27/14)1

(Öffentlicher Dienst – Mitarbeiter des EAD – Beamte – Disziplinarverfahren - Entfernung aus dem Dienst ohne Kürzung der Ruhegehaltsansprüche – Art. 25 des Anhangs IX des Statuts – Laufendes Strafverfahren – Übereinstimmung des der Anstellungsbehörde und dem Strafrichter unterbreiteten Sachverhalts)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: DK (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) (Prozessbevollmächtigte: S. Marquardt und M. Silva)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der der Kläger im Anschluss an ein Disziplinarverfahren, das eingeleitet wurde, nachdem die nationalen Behörden gegen ihn Anklage wegen Betrugs in Zusammenhang mit der Vergabe europäischer öffentlicher Aufträge, Fälschung und Gebrauch gefälschter Urkunden sowie Geldwäsche und Korruption erhoben hatten, mit Wirkung zum 1. Februar 2014 ohne Kürzung seiner Ruhegehaltsansprüche aus dem Dienst entfernt wurde

Tenor des Urteils

Die Entscheidung vom 16. Januar 2014, mit der der Europäische Auswärtige Dienst DK ohne Kürzung seiner Ruhegehaltsansprüche aus dem Dienst entfernt hat, wird aufgehoben.

Der Europäische Auswärtige Dienst trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der gesamten DK entstandenen Kosten verurteilt.

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1     ABl. C 184 vom 16.6.2014, S. 43.