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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Wolfgang Leonhardt gegen das Europäische Parlament, eingereicht am 13. Februar 2002

    (Rechtssache T-30/02)

    Verfahrenssprache: Französisch

Wolfgang Leonhardt, wohnhaft in La Hulpe (Belgien), hat am 13. Februar 2002 eine Klage gegen das Europäische Parlament beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Haris Tagaras.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung des Beklagten vom 11. Juni 2001 aufzuheben, mit der das Beförderungspunktekonto des Klägers nach seiner Beförderung im Jahr 2000 auf null zurückgesetzt wurde;

(dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger beanstandet die Entscheidung des Europäischen Parlaments, mit der sein Beförderungspunktestand nach seiner Beförderung im Jahr 2000 auf null zurückgesetzt worden sei. Dadurch könne er die Beförderungspunkte, die er über den Referenzwert für eine Beförderung hinaus erworben habe, nicht auf die neue Besoldungsgruppe übertragen.

Die Zurücksetzung auf null beruhe auf einer Übergangsregelung zur Einführung eines neuen Beförderungssystems beim Europäischen Parlament. Nach dieser Übergangsregelung werde der Punktestand nach einer Beförderung automatisch auf null zurückgesetzt; das endgültige Beförderungssystem sehe dagegen vor, dass Beförderungspunkte, die nach der Erreichung des Referenzwerts erworben worden seien, auf die neue Besoldungsgruppe übertragen würden.

Nach Auffassung des Klägers verstößt die angefochtene Entscheidung gegen Artikel 45 des Statuts und gegen das Diskriminierungsverbot.

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