Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 17. Januar 2013 - Slowenien/Kommission
(Rechtssache T-507/12 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung vom Begünstigten angeordnet wird - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Keine Dringlichkeit)
Verfahrenssprache: Slowenisch
Parteien
Antragstellerin: Republik Slowenien (Prozessbevollmächtigte: V. Klemenc und A. Grum)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: É. Gippini Fournier, D. Kukovec und T. Maxian Rusche)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses C(2012) 6345 final der Kommission vom 19. Oktober 2012 über die zugunsten des Unternehmens Elan d. o. o. erlassenen Maßnahmen (SA.26379 [C 13/2010] [ex NN 17/2010])
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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