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Klage, eingereicht am 24. November 2023 – UIC/Kommission

(Rechtssache T-1120/23)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: International Union of Railways (UIC) (Paris, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwältin M. Roquette-Pfister)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss der Europäischen Kommission vom 12. September 2023, mit dem sie von der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-03-SOC ausgeschlossen wurde, für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin macht zwei Klagegründe geltend.

Die Kommission habe einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen, indem sie sie von der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgeschlossen habe, weil sie von unionsfremden staatlichen Einheiten kontrolliert werde. Letzteres treffe nicht zu. Über strategische Fragen entscheide in letzter Instanz ihrer Generalversammlung. 51,10 % der Stimmrechte der Generalversammlung entfielen auf Mitglieder, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässig seien. Sie werde daher faktisch von Mitgliedern kontrolliert, die in der Europäischen Union ansässig seien.

Es sei offensichtlich unverhältnismäßig, sie von der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auszuschließen. Der Ausschluss sei auch nicht aus erwiesenen Gründen der Sicherheit gerechtfertigt. Solche Gründe, wegen deren sie von der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgeschlossen worden sei, seien weder in dem angefochtenen Beschluss noch in den anderen Schreiben, die sie von der Kommission erhalten habe, noch in irgendeinem anderen Dokument angesprochen worden.

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