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Klage, eingereicht am 9. Juli 2012 - Message Management/HABM - Absacker (ABSACKER of Germany)

(Rechtssache T-304/12)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Message Management GmbH (Wiesbaden, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Konle)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Absacker GmbH (Köln, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. März 2012 in der Sache R 1028/2011-1 aufzuheben und die Beschwerde betreffend das Widerspruchsverfahren Nr. B1663700 gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8753691 der Klägerin zurückzuweisen;

der Beklagten die Kosten des Rechtstreits aufzuerlegen;

hilfsweise, die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. März 2012 in der Sache R 1028/2011-1 aufzuheben und die Beschwerde betreffend das Widerspruchsverfahren Nr. B1663700 gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8753691 der Klägerin zurückzuweisen, soweit die Warenklassen 32 und 33 betroffen sind;

äußerst hilfsweise, die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. März 2012 in der Sache R 1028/2011-1 aufzuheben und die Beschwerde betreffend das Widerspruchsverfahren Nr. B1663700 gegen die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8753691 der Klägerin zurückzuweisen, soweit die Warenklasse 33 betroffen ist.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke in schwarz und weiß, die einen Adler darstellt und die Wortelemente "ABSACKER of Germany" enthält, für Waren der Klassen 25, 32 und 33 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 753 691

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Absacker GmbH

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Bildmarken in schwarz, orange und weiß, die die Wortelemente "ABSACKER" enthalten, für Waren der Klassen 25, 33 und 43

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben und die angemeldete Marke zurückgewiesen

Klagegründe: Fehlerhafte Annahme der Zeichenähnlichkeit und der Verwechslungsgefahr

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