Amtsblattmitteilung
Klage der Borco-Marken-Import Matthiesen GmbH & Co. KG gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 11. Oktober 2004
(Rechtssache T-405/04)
Verfahrenssprache: Deutsch
Die Borco-Marken-Import Matthiesen GmbH & Co. KG, Hamburg (Deutschland), hat am 11. Oktober 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.
Prozeßbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt M. Wolter.
Die Klägerin beantragt,
- die Entscheidung der 2. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes vom
13. August 2004 in Sachen R0912/2002-2 aufzuheben;
- festzustellen, dass die Bestimmungen der Artikel 7 (1) b) c) und (2) der Veröffentlichung der angemeldeten Marke "Caipi" für die Waren der Klasse 33 ("alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)") nicht entgegenstehen;
- dem beklagten Amt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Die Klägerin
Angemeldete Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Caipi" für Waren der Klasse 33 (alkoholische Getränke, ausgenommen Biere), Anmeldung
Nr. 2 655 967
Entscheidung des Prüfers: Ablehnung der Eintragung der angemeldeten Marke
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1, Buchstaben b) und c) und Artikel 12 der Verordnung Nr.40/941. Fehlerhafte Nichtberücksichtigung nationaler Voreintragungen.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 0/9 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (Abl. L 11, S. 1)