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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 29. Juni 2010 - Martin/Europäisches Polizeiamt (Europol)

(Rechtssache F-38/09)1

(Öffentlicher Dienst - Bedienstete von Europol - Nichtverlängerung eines Vertrags - Unbefristeter Vertrag - Art. 6 des Statuts der Bediensteten von Europol - Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Breige Martin (Dublin, Irland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältin P. de Casparis, dann Rechtsanwälte W. J. Dammingh und N. D. Dane)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol) (Prozessbevollmächtigte: D. Neumann und D. El Khoury im Beistand der Rechtsanwälte B. Wägenbaur und R. Van der Hout)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung vom 12. Juni 2008, mit der der Klägerin mitgeteilt wurde, dass ihr kein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis angeboten werden könne, sowie der Entscheidung vom 7. Januar 2009, mit der die Beschwerde gegen die erstgenannte Entscheidung zurückgewiesen worden ist.

Tenor des Urteils

Die Entscheidung vom 12. Juni 2008, mit der das Europäische Polizeiamt (Europol) Frau Martin einen unbefristeten Vertrag verweigert hat, wird aufgehoben.

Europol trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 167 vom 18.7.2009, S. 26.