Klage, eingereicht am 25. September 2013 – Leder & Schuh International/HABM - Epple (VALDASAAR)
(Rechtssache T-519/13)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Leder & Schuh International AG (Salzburg, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Korn)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Valerie Epple (Bronnen, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer aufzuheben, den Widerspruch abzuweisen und
dem Beklagten die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie des Verfahrens vor dem Gericht der Europäischen Union aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „VALDASAAR“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35 ‒ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 591 249
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Valerie Epple
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „Val d‘Azur“ für Waren der Klasse 25
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen die Verordnung Nr. 207/2009, da keine Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Marken bestehe.