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Klage, eingereicht am 25. September 2013 – Leder & Schuh International/HABM - Epple (VALDASAAR)

(Rechtssache T-519/13)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Leder & Schuh International AG (Salzburg, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Korn)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Valerie Epple (Bronnen, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer aufzuheben, den Widerspruch abzuweisen und

dem Beklagten die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie des Verfahrens vor dem Gericht der Europäischen Union aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „VALDASAAR“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35 ‒ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 591 249

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Valerie Epple

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „Val d‘Azur“ für Waren der Klasse 25

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen die Verordnung Nr. 207/2009, da keine Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Marken bestehe.