Beschluss des Gerichts vom 3. September 2015 – Philip Morris Benelux/Kommission
(Rechtssache T-520/13)1
(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Entwurf des Folgenabschätzungsberichts, der im Rahmen des Vorschlags zur Überarbeitung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse erarbeitet wurde – Verweigerung des Zugangs – Offenlegung nach Klageerhebung – Erledigung)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Philip Morris Benelux (Antwerpen, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt K. Nordlander und P. Harrison, Solicitor)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und F. Clotuche-Duvieusart)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 15. Juli 2013, mit der der Zugang zu den Vorentwürfen des Folgenabschätzungsberichts als Begleitunterlage zum Vorschlag der Kommission für eine überarbeitete Richtlinie über Tabakerzeugnisse verweigert wurde
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Philip Morris Benelux.
____________1 ABl. C 344 vom 23.11.2013.