Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 29. April 2014 – Asos/HABM – Maier (ASOS)
(Rechtssache T‑647/11)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ASOS – Ältere Gemeinschaftswortmarke ASSOS − Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage vor dem Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Anordnung an das Amt – Ausschluss (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65 Abs. 6) (vgl. Rn. 15)
2. Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage vor dem Unionsrichter – Rechtmäßigkeit der Entscheidung einer Beschwerdekammer im Zusammenhang mit einem Widerspruchsverfahren – Anfechtung unter Geltendmachung neuer Tatsachen – Unzulässigkeit – Berücksichtigung von nicht im Verfahren vor den Instanzen des Amtes geltend gemachter Rechtsprechung der Union, nationaler oder internationaler Rechtsprechung für Zwecke der Auslegung des Unionsrechts – Zulässigkeit (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65) (vgl. Rn. 18)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 22)
4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken ASOS und ASSOS (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 27, 48-50, 52)
5. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien – Koexistenz zweier Marken auf einem bestimmten Markt (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 32, 34)
6. Gemeinschaftsmarke – Entscheidungen des Amtes – Rechtmäßigkeit – Prüfung durch den Unionsrichter – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates) (vgl. Rn. 36, 38)
7. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Ergänzender Charakter der Waren – Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen der Klasse 25 des Abkommens von Nizza und Bekleidungsaccessoires aus Leder sowie Lederimitationen der Klasse 18 des genannten Abkommens (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 43-45)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Oktober 2011 (Sache R 2215/2010‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Herrn Roger Maier und der Asos plc |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Der Antrag von Herrn Roger Maier wird zurückgewiesen. |
3. | | Die Asos plc trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM). |
4. | | Herr Maier trägt seine eigenen Kosten. |