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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 26. Mai 2010 - Noko Ngele/Kommission

(Rechtssache T-15/10 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Formerfordernisse - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragsteller: Mariyus Noko Ngele (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Sabakunzi)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: A. Bordes)

Gegenstand

Antrag, mit dem im Wesentlichen begehrt wird, die Rechtswidrigkeit der Tätigkeit des Zentrums für industrielle Entwicklung (ZIE) in Belgien festzustellen, der Kommission und ihren Bediensteten zu untersagen, zum ZIE finanzielle Beziehungen zu unterhalten oder es als rechtmäßig anzuerkennen, und die Kommission für den Fall, dass sie das ZIE als rechtmäßig anerkennen sollte, zur Zahlung eines Geldbetrags an den Antragsteller zu verurteilen

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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