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Vorabentscheidungsersuchen des Højesteret (Dänemark), eingereicht am 13. Juni 2023 – EN/Udlændingenævnet

(Rechtssache C-375/23, Meislev1 )

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Højesteret

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger und Rechtsmittelführer: EN

Beklagter und Rechtsmittelgegner: Udlændingenævnet

Vorlagefragen

Fallen nationale Bestimmungen, die Voraussetzungen für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in einem Mitgliedstaat festlegen, in den Anwendungsbereich der Stillhalteklausel in Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation, der von dem Assoziationsrat erlassen wurde, der durch das am 12. September 1963 in Ankara von der Republik Türkei einerseits und den Mitgliedstaaten der EWG und der Gemeinschaft andererseits unterzeichnete und durch den Beschluss 64/732/EWG1 des Rates vom 23. Dezember 1963 im Namen der Gemeinschaft geschlossene, gebilligte und bestätigte Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichtet wurde?

Falls dies zu bejahen ist: Kann eine Verschärfung der zeitlichen Voraussetzungen für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in einem Mitgliedstaat (d. h. eine Verschärfung der Mindestanforderungen an die Dauer des vorherigen Aufenthalts und der vorherigen Beschäftigung des Ausländers) dann als geeignet angesehen werden, eine erfolgreiche Integration von Drittstaatsangehörigen zu fördern?

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1 Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.

1 ABl. 1964, Nr. 217, S. 3685.