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Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 5. Februar 2024 (Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo – Portugal) – DC/Autoridade Tributária e Aduaneira

(Rechtssache C–377/231 , Sancra2 )

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antwort, die klar aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann – Steuerrecht – Mehrwertsteuer – Richtlinie 2006/112/EG – Steuerprüfung – Verkauf gebrauchter Fahrzeuge an Endverbraucher – Mehrwertsteuerpflichtige Umsätze – Art. 73 und 78 – Steuerbemessungsgrundlage – Grundsatz der steuerlichen Neutralität – Falsche Rechnungsstellung mit einem Mehrwertsteuersatz von null – Anwendung des normalen Mehrwertsteuersatzes durch die Steuerverwaltung – Einbeziehung der geschuldeten Mehrwertsteuer in den Verkaufspreis)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Supremo Tribunal Administrativo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: DC

Beklagte: Autoridade Tributária e Aduaneira

Tenor

Art. 73 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit Art. 78 Buchst. a und Art. 2 Abs. 2 Buchst. b dieser Richtlinie

ist dahin auszulegen, dass,

wenn ein Mehrwertsteuerpflichtiger in seinen Rechnungen an die Endverbraucher fälschlicherweise einen Mehrwertsteuersatz von null ausgewiesen hat, obwohl ein höherer Satz anwendbar war, der in diesen Rechnungen angegebene Preis oder Betrag gleichwohl als ein Preis anzusehen ist, in dem die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist, es sei denn, der Steuerpflichtige hat nach nationalem Recht die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer, die der Anwendung des berichtigten Satzes entspricht, auf die Endverbraucher abzuwälzen und von ihnen zurückzuerlangen.

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1 Eingangsdatum: 14/06/2023

1 Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.