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Klage, eingereicht am 25. September 2006 - Lego Juris / HABM - Mega Brands (Lego-Stein)

(Rechtssache T-270/06)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Lego Juris A/S (Billund, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte V. von Bomhard, A. Renck und T. Dolde)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Mega Brands Inc. (Montreal, Kanada)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Juli 2006 in der Sache Nr. R 856/2004-G aufzuheben und

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Die Bildmarke "LEGO-Stein" für Waren der Klasse 28 unter Beanspruchung der "Farbe rot" - Gemeinschaftsmarke Nr. 107 029

Inhaber der Gemeinschaftsmarke: Die Klägerin

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Mega Brands Inc.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Nichtigerklärung der Gemeinschaftsmarke

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Die Klägerin stützt ihre Klage auf einen einzigen Klagegrund. Danach verstoße die angefochtene Entscheidung gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe e Ziffer ii der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates, da sie die Vorschrift und deren Sinn und Zweck falsch auslege und sie auf etwas anwende, was nicht unter den mit der fraglichen Eintragung gewährten Markenschutz falle.

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