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Rechtsmittel, eingelegt am 4. Januar 2022 von RQ gegen das Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 17. November 2021 in der Rechtssache T-147/17, Anastassopoulos u. a./Rat und Kommission

(Rechtssache C-7/22 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführer: RQ (vertreten durch Rechtsanwälte M. Meng-Papantoni und H. Tagaras)

Andere Parteien des Verfahrens: Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

dem Rechtsmittel stattzugeben und das angefochtene Urteil aufzuheben;

über den Fortgang des Verfahrens nach Rechtslage zu entscheiden;

den Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Als Erstes macht der Rechtsmittelführer geltend, das Gericht habe seine Klageschrift verfälscht, was die schädigende Handlung betreffe.

Als Zweites macht der Rechtsmittelführer geltend, dass das Gericht mehrere Rechtsfehler begangen habe.

Was zunächst die Haftung der Union für ein rechtswidriges Verhalten betreffe, habe das Gericht dadurch gegen das Rechtsstaatsprinzip und gegen Art. 47 der Charta der Grundrechte verstoßen, dass es entschieden habe, dass die Handlungen und Unterlassungen der Eurogruppe in keinem Fall die Haftung der Union wegen unerlaubter Handlung auslösten. Das Gericht habe auch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, indem es entschieden habe, dass der bloße Erwerb von später abgewerteten Staatsanleihen durch natürliche und juristische Personen genüge, um davon auszugehen, dass sie sich in einer identischen oder vergleichbaren Situation im Sinne der Rechtsprechung befänden.

Des Weiteren habe das Gericht Rechtsfehler in Bezug auf die verschuldensunabhängige Haftung begangen. Erstens habe das Gericht zu Unrecht das Vorliegen einer verschuldensunabhängigen Haftung ausgeschlossen. Zweitens habe das Gericht bei seiner Beurteilung des „anormalen“ Charakters des Schadens einen Rechtsfehler begangen.

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