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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 25. Juni 2013 – Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-28/12)1

(Öffentlicher Dienst – Antrag auf Streichung eines Satzes aus einem ärztlichen Gutachten – Arbeitsunfall oder Berufskrankheit – Stillschweigende Ablehnung des Antrags)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Gattinara im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung, mit der der Antrag des Klägers, einen Satz aus dem ärztlichen Gutachten vom 28. Februar 2008 zu streichen, dem von ihm ausgewählten Arzt ein neues insoweit korrigiertes Gutachten zuzusenden und aus der Akte über den Arbeitsunfall auch generell jede Information im Zusammenhang mit der von ihm als unzutreffend gerügten Tatsache zu entfernen, dass das weiße Pulver, mit dem er in Berührung gekommen sei, sich schließlich als weißer Staub des Exemplars einer von ihm abonnierten Zeitung erwiesen habe

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

Herr Marcuccio wird verurteilt, an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union 2 000 Euro zu zahlen.

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1 ABl. C 174 vom 16.6.2012, S. 31.