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Klage, eingereicht am 23. Juli 2010 - Groupe Partouche/Kommission

(Rechtssache T-315/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Groupe Partouche SA (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-J. Sebag )

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Kommission, keine Einwände zu erheben, für nichtig zu erklären;

der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit dieser Klage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung der Entscheidung C(2010) 3333 der Kommission vom 21. Mai 2010, mit der ein geplanter Zusammenschluss, durch den die Française des Jeux und die Groupe Lucien Barrière gemeinsam die Kontrolle über das mit der Gestaltung und dem Betreiben einer Poker-Website in Frankreich betraute Unternehmen Newco übernehmen würden, für mit dem Binnenmarkt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt wurde.

Mit ihrer Klage macht die Klägerin geltend, wegen der möglicherweise bedeutsamen Auswirkung dieses Zusammenschlusses auf die Wettbewerbssituation in Frankreich auf dem betreffenden Markt hätte die Kommission der Französischen Republik die Prüfung dieses Zusammenschlusses übertragen müssen.

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