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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 31. Januar 2006 - Giulietti / Kommission

(Rechtssache T-293/03)1

(Beamte - Allgemeines Auswahlverfahren - Ausschluss vom Auswahlverfahren - Rechtswidrigkeit der Bekanntgabe des Auswahlverfahrens - Unzulässigkeit - Berufserfahrung - Vollzeittätigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Carla Giulietti (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P.-P. Van Gehuchten, J. Sambon und P. Reyniers)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und C. Berardis-Kayser)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung erstens der mit Schreiben vom 16. Oktober 2002 mitgeteilten Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren KOM/A/6/01 über den Ausschluss der Klägerin von diesem Auswahlverfahren wegen fehlender Berufserfahrung, zweitens der mit Schreiben vom 21. November 2002 mitgeteilten bestätigenden Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 21. November 2002 auf einen Nachprüfungsantrag der Klägerin hin und drittens der ausdrücklichen Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde vom 11. Juni 2003

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 251 vom 18.10.2003.