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10.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 395/66


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 10. September 2014 —  KE (*1)/ERA

(Rechtssache F-120/13) (1)

((Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags - Personal der Agentur - Stellenkürzung - Mehrjähriger Finanzrahmen der ERA - Streichung von zwei Planstellen im Stellenplan - Einhaltung der wesentlichen Formvorschriften - Anhörungsrecht - Interne Richtlinien - Dienstliches Interesse))

(2014/C 395/80)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: KE (*1) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. A. Pappas)

Beklagte: Europäische Eisenbahnagentur (Prozessbevollmächtigte: G. Stärkle, Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Vertrag der Klägerin als Bedienstete auf Zeit nicht zu verlängern

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Europäische Eisenbahnagentur trägt ihre eigenen Kosten und die Hälfte der Kosten,  KE (*1) entstanden sind.

3.

 KE (*1) trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten.


(*1)  Information im Rahmen des Schutzes personenbezogener bzw. vertraulicher Daten entfernt oder ersetzt.

(1)  ABl. C 45 vom15.2.2014, S. 47.