C_2014395DE.01006601.xml
10.11.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 395/66 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen
Dienst (Dritte Kammer) vom 10. September 2014 — KE (*1)/ERA
(Rechtssache F-120/13) (1)
((Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit -
Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags - Personal der Agentur -
Stellenkürzung - Mehrjähriger Finanzrahmen der ERA - Streichung von zwei
Planstellen im Stellenplan - Einhaltung der wesentlichen Formvorschriften -
Anhörungsrecht - Interne Richtlinien - Dienstliches Interesse))
(2014/C 395/80)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: KE (*1) (Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwalt S. A. Pappas)
Beklagte: Europäische
Eisenbahnagentur (Prozessbevollmächtigte: G. Stärkle, Rechtsanwalt B.
Wägenbaur)
Gegenstand der
Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Vertrag der
Klägerin als Bedienstete auf Zeit nicht zu verlängern
Tenor des
Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Europäische Eisenbahnagentur trägt ihre eigenen
Kosten und die Hälfte der Kosten, KE (*1) entstanden
sind. |
3. |
KE (*1) trägt die Hälfte ihrer eigenen
Kosten. |
(*1) Information im Rahmen des Schutzes
personenbezogener bzw. vertraulicher Daten entfernt oder ersetzt.
(1) ABl.
C 45 vom15.2.2014, S. 47.