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Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstol (Schweden), eingereicht am 23. April 2021 – Norra Stockholm Bygg AB/Per Nycander AB

(Rechtssache C-268/21)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Högsta domstolen (Oberster Gerichtshof, Schweden)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Norra Stockholm Bygg AB

Rechtsmittelgegnerin: Per Nycander AB

Beteiligte: Entral AB

Vorlagefrage

Sind Art. 6 Abs. 3 und Abs. 4 der Datenschutz-Grundverordnung1 auch Anforderungen an das nationale Verfahrensrecht in Bezug auf die Vorlegungspflicht zu entnehmen?

Falls Frage 1 zu bejahen ist: Sind nach der Datenschutz-Grundverordnung auch die Interessen der betroffenen Personen zu berücksichtigen, wenn über die Vorlegung von Unterlagen mit personenbezogenen Daten entschieden wird? Enthält das Unionsrecht in einem solchen Fall Vorgaben dafür, wie im Einzelnen diese Entscheidung zu treffen ist?

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1 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. 2016, L 119, S. 1).