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Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 9. November 2023 – IL/Veracash SAS

(Rechtssache C-665/23, Veracash)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Cour de cassation

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kassationsbeschwerdeführer: IL

Kassationsbeschwerdegegnerin: Veracash SAS

Vorlagefragen

Sind die Art. 56, 58, 60 und 61 der Richtlinie 2007/64/EG vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG1 dahin auszulegen, dass der Zahler den Anspruch auf Erstattung des Betrags eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs verliert, wenn er seinen Zahlungsdienstleister nicht umgehend über den nicht autorisierten Vorgang unterrichtet hat, auch wenn er dies innerhalb von dreizehn Monaten nach dem Tag der Belastung getan hat?

Falls die erste Frage bejaht wird: Hängt der Verlust des Erstattungsanspruchs des Zahlers davon ab, dass die Verspätung der Anzeige auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Zahlers beruht?

Falls die erste Frage bejaht wird: Verliert der Zahler den Erstattungsanspruch für alle nicht autorisierten Vorgänge oder nur für diejenigen, die hätten vermieden werden können, wenn die Anzeige nicht verspätet erfolgt wäre?

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1 ABl. 2007, L 319, S. 1.