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Klage, eingereicht am 7. Mai 2009 - Fries Guggenheim/CEDEFOP

(Rechtssache F-47/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Eric Mathias Fries Guggenheim (Lüttich, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Lucas )

Beklagter: Europäisches Zentrum zur Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des CEDEFOP, den Vertrag des Klägers als Bediensteter auf Zeit nicht zu verlängern, und mangels Wiederverwendung Verurteilung des Beklagten, ihm Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden zu leisten

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des CEDEFOP vom 7. Juli 2008, den Vertrag des Klägers nicht zu verlängern, mit der bestätigt wurde, dass sein Beschäftigungsverhältnis am 15. Oktober 2008 ende, aufzuheben;

soweit erforderlich die Entscheidung des CEDEFOP vom 18. Juli 2008 aufzuheben, mit der die erste Entscheidung auf das Schreiben des Klägers vom 9. Juli 2008 und ein Treffen der Direktorin des CEDEFOP mit den Personalvertretern vom 17. Juli 2008 bestätigt wurde;

das CEDEFOP zu verurteilen, dem Kläger mangels Wiederverwendung Schadensersatz zur Abgeltung seines erlittenen immateriellen Schadens in vom Gericht zu bestimmender Höhe zu leisten;

es ihm, falls erforderlich, nachzulassen, seinen Schaden hinsichtlich der Laufbahn zu beziffern, andernfalls das CEDEFOP zu verurteilen, ihm zur Abgeltung dieses Schadens mangels Wiederverwendung Schadensersatz in vom Gericht zu bestimmender Höhe zu leisten;

dem CEDEFOP die Kosten aufzuerlegen.

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