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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Maria Johansen gegen den Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 26. Juli 2005

(Rechtssache T-292/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Maria Johansen, wohnhaft in Luxemburg, hat am 26. Juli 2005 eine Klage gegen den Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Stéphane Rodrigues und Alice Jaume.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 21. April 2005 über die Zurückweisung ihrer Beschwerde zusammen mit der Ernennungsentscheidung der Anstellungsbehörde vom 27. Oktober 2004 aufzuheben, soweit darin ihre Besoldungsgruppe nach Artikel 12 Absatz 3 des Anhangs XIII des Statuts und ihre Dienstaltersstufe nach dem aktuellen Artikel 32 des Statuts festgesetzt werden;

die Anstellungsbehörde auf die Wirkungen hinzuweisen, die die Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen hat, insbesondere darauf, dass die Klägerin rückwirkend zum 1. Juni 2004, dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ernennungsentscheidung vom 27. Oktober 2004, in die Besoldungsgruppe A*10, Dienstaltersstufe 4, einzustufen ist;

hilfsweise, den Beklagten zum Ersatz des Schadens zu verurteilen, der ihr dadurch entstanden ist, dass sie nicht schon am 1. Juni 2004, dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ernennungsentscheidung vom 27. Oktober 2004, in die Besoldungsgruppe A*10, Dienstaltersstufe 4, eingestuft worden ist;

dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-58/05, Centeno Mediavilla u. a./Kommission1.

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1 - ABl. C 93 vom 16.4.2005, S. 38.