Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 11. Dezember 2006 - Weber / Kommission
(Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Verweigerung - Klageschrift - Offensichtliche Unzulässigkeit - Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Friedrich Weber (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: W. Declair)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Costa de Oliveira und C. Ladenburger)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung des Generalsekretärs der Kommission vom 27. Mai 2005, mit der der Antrag des Klägers auf Zugang zu einem ein Beihilfeverfahren betreffendes Schreiben der Generaldirektion "Wettbewerb" an die deutsche Bundesregierung abgelehnt wurde
Tenor
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.
____________1 - ABl. C 257 vom 15.10.2005.