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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 11. Dezember 2006 - Weber / Kommission

(Rechtssache T-290/05)1

(Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Verweigerung - Klageschrift - Offensichtliche Unzulässigkeit - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Friedrich Weber (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: W. Declair)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Costa de Oliveira und C. Ladenburger)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung des Generalsekretärs der Kommission vom 27. Mai 2005, mit der der Antrag des Klägers auf Zugang zu einem ein Beihilfeverfahren betreffendes Schreiben der Generaldirektion "Wettbewerb" an die deutsche Bundesregierung abgelehnt wurde

Tenor

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.

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1 - ABl. C 257 vom 15.10.2005.